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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Gewinnspiele und Promotions

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Angebote und Verträge der SPS Sales Promotions & Solutions GmbH & Co. KG („SPS"), Am Gries 4f, 85435 Erding, an und mit Kunden („Kunde") über Gewinnspiele und Promotions, deren Bestandteil eine abgesicherte Gewinnsumme („Haftungsübernahme") ist.

Entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn SPS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1. Leistungsinhalt; Vertragsschluss

1.1 SPS erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und vertragsgemäß. Die Einhaltung vereinbarter Fristen durch SPS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller vertraglichen Mitwirkungspflichten durch den Kunden voraus. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden unterbrechen Leistungsfristen und setzen ihren Lauf von Beginn an neu in Gang.

1.2 Inhalt und Umfang der einzelnen von SPS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot und dessen Anlagen und/oder dem Vertrag. Im Fall von Widersprüchen gehen getroffene, individuelle Vereinbarungen den Regelungen dieser AGB vor.

1.3 Die von der SPS zu erbringenden Leistungen werden schriftlich in einem Angebot fixiert. Ein Vertrag mit der SPS kommt erst zustande, wenn der Kunde ein solches SPS-Angebot schriftlich innerhalb der im Angebot genannten Frist annimmt. Sieht das Angebot keine Annahmefrist vor, so muss der Kunde das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zugang annehmen. Nach Ablauf dieser Fristen ist SPS an das Angebot nicht mehr gebunden. Änderungen in Angeboten von und Verträgen mit SPS werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SPS ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

1.4 SPS ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. SPS haftet für das Verschulden dieser Erfüllungsgehilfen wie für eigenes.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die in den SPS-Angeboten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden MwSt. ggf. anfallende Spesen, Reisekosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung werden gesondert berechnet.

Die SPS behält sich Preisänderungen für den Fall, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Durchführung des Gewinnspiels bzw. der Promotion ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt und sich während dieser Zeit auf Seiten von SPS die Kostenfaktoren für die Erbringung der Leistungen (insbesondere infolge von Lohnerhöhungen, Kostensteigerungen bei Dritten etc.) erhöhen oder für den Fall, dass die SPS entstehenden erhöhten Kosten die Erfüllung des Vertrages zu den vereinbarten Preisen unzumutbar machen, sowie im Falle von Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern bzw. sonstigen Irrtümern im Rahmen der Preiskalkulation vor.

2.2 Vergütungen sind vereinbarungsgemäß und fristgerecht zu zahlen. SPS behält sich bei nicht termingerechter Zahlung durch den Kunden und nach Ablauf einer anschließend von SPS gesetzten angemessenen Frist das Recht vor, von dem erteilten Auftrag gegen Berechnung der im Angebot festgelegten Aufwandsentschädigung zurückzutreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SPS geringere Aufwendungen entstanden sind. Darüber hinausgehende Ansprüche von SPS bleiben unberührt.

2.3 Eine Aufrechnung ist seitens des Kunden nur mit von SPS unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

2.4 SPS weist darauf hin, dass keinerlei Haftungsleistung übernommen wird, bevor der Kunde nicht die SPS geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat.

3. Pflichten des Kunden / Rechtliche Prüfung /Freistellung

3.1 Das jeweilige Gewinnspiel bzw. die jeweilige Promotion wird vom Kunden im eigenen Namen aus- und durchgeführt. Etwaige im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel bzw. der Promotion anfallende Kosten sind vom Kunden zu tragen.

3.2 Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Gewinnspiels bzw. der Promotion und die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen (Auswahl von Veranstaltungsorten, Erfüllung behördlicher Auflagen und Sicherheitsbestimmungen etc.) obliegen allein dem Kunden. Dieser trägt als Veranstalter die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit SPS im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel bzw. der Promotion Beratungs-, Vermittlungs- oder sonstige Hilfs- und Unterstützungsleistungen erbringt, erfolgt keine abschließende Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit und SPS übernimmt diesbezüglich keine Gewähr und/oder Haftung. SPS überprüft insbesondere weder die Durchführung durch den Kunden noch etwaige in Werbemitteln des Kunden enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

3.3 Der Kunde wird durch Aushänge bzw. in anderer Weise dafür sorgen, dass die für das jeweilige Gewinnspiel bzw. die jeweilige Promotion geltenden Teilnahmebedingungen von den potentiellen Teilnehmern des Gewinnspiels bzw. der Promotion ohne weiteres zur Kenntnis genommen werden können. Diese Teilnahmebedingungen werden vom Kunden erstellt und müssen den für das Gewinnspiel bzw. die Promotion geltenden rechtlichen Vorgaben und von SPS festgelegten und mitgeteilten Auflagen und Bedingungen vollständig entsprechen. Dazu gehören auch der allgemeine Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Promotion, die Voraussetzungen der Teilnahme und eines Gewinns sowie die bestehenden Teilnahmebeschränkungen.

Sofern erhobene Daten durch SPS z.B. im Rahmen eines FTP-Uploads genutzt werden, wird der Kunde durch entsprechende Gestaltung der Teilnahmebedingungen zudem sicherstellen, dass SPS berechtigt ist, die von den Teilnehmern übermittelten Daten zur Durchführung des Gewinnspiels bzw. der Promotion zu verwenden und SPS diese vom Kunden zu diesem Zweck übermittelt werden dürfen.

3.4 Sofern SPS im Rahmen des Gewinnspiels Werbe-Slogans, Grafiken, Logos oder sonstige Werbemittel vorschlägt, wird weder überprüft noch gewährleistet, dass diese frei nutzbar und ihre Nutzung rechtlich zulässig ist oder diese einem rechtlichen Schutz, z.B. im Sinne des Urheberrechts oder Markenrechts, zugänglich sind. Die rechtliche Prüfung obliegt allein dem Kunden.

4. Haftung

4.1 Ansprüche des Kunden gegen SPS sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen seitens SPS auf

a) der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person,

b) Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder

c) der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht"). Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Kunden gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von SPS auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt.

4.2 Ansprüche des Kunden, die auf einer von SPS gewährten verschuldensunabhängigen Garantie oder auf einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung von SPS, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, beruhen, bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

4.3 Soweit die Haftung von SPS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für sämtliche Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.

5. Vertraulichkeit

Die Parteien werden sämtliche Informationen über die jeweils andere Partei und deren Produkte, die ihnen während Verhandlung und Durchführung des Vertrages bekannt geworden sind und die entweder als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist, streng vertraulich behandeln.

Vertraulich sind insbesondere auch der Inhalt und die Konditionen des Angebotes sowie des Vertrages mit der SPS. Der Kunde wird solche Informationen seinen Mitarbeitern und Angestellten nur insoweit mitteilen, als dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, und diese Mitarbeiter und Angestellten zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

6. Versand/Lieferung

Sofern das Angebot bzw. der Vertrag die Überlassung von Gewinnspiel- bzw. Promotion-Zubehör durch SPS an den Kunden vorsieht, erfolgt diese, soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, im Wege der Miete auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPS für die Vermietung von Gewinnspiel-Zubehör.

7. Rücktritts- und Kündigungsrechte

7.1 Werden der SPS Umstände bekannt, nach denen die Bonität des Kunden zweifelhaft erscheint und die die fristgerechte Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden erheblich gefährden, so ist SPS berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern, bis der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt oder für sämtliche Zahlungsansprüche von SPS gegen den Kunden Sicherheit geleistet hat. Erbringt der Kunde die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von SPS gesetzten angemessenen Frist, bzw. gleicht er die Zahlungsansprüche nicht innerhalb dieser Frist Zug um Zug gegen die Leistung von SPS aus, so ist SPS nach Fristablauf berechtigt, von dem Vertrag zurücktreten.

7.2 Wird der Auftrag vom Kunden storniert, so wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, eine Aufwandsentschädigung gemäß der im unterzeichneten Angebot akzeptierten Regelung gegen Rechnungsstellung umgehend zur Zahlung fällig. SPS bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr höhere Aufwendungen entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SPS geringere Aufwendungen entstanden sind.

7.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Kündigungsrecht von SPS, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf, besteht insbesondere dann, wenn der Kunde gegenüber SPS falsche Angaben über Tatsachen macht, die seine Bonität bedingen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von SPS mit dem Kunden bzw. dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich im Vertrag bzw. in diesen AGB noch herausstellen.

8.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auch eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ist formbedürftig. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Elektronische Dokumente ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. Das gleiche gilt für die Textform des § 126b BGB.

8.3 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, Landgericht München I.

SPS GmbH & Co. KG, September 2019


AGB für die Vermietung von Gewinnspiel-Zubehör

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vermietung von Gewinnspielzubehör („Zubehör“) durch die SPS Sales Promotions & Solutions GmbH & Co. KG,  Am Gries 4f, 85435 Erding („Vermieter“ oder „SPS“) an Kunden („Mieter“).

Entgegenstehende AGB des Mieters werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Im Fall von Widersprüchen gehen getroffene, individuelle Vereinbarungen, insbesondere die Regelungen des von SPS unterbreiteten Angebot und/oder des geschlossenen Vertrages, den Regelungen dieser AGB vor.

1. Überlassung von Zubehör

a) Der Vermieter überlässt dem Mieter das Zubehör in sauberem, getestetem und einwandfreiem Zustand. Art, Dauer und Umfang der Überlassung von Zubehör ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot und dessen Anlagen und/oder dem Vertrag. 

b) Vor der Benutzung des Zubehörs ist der Mieter verpflichtet, dieses auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vertraglich vereinbarten Zweck, insbesondere auf Transportschäden, zu überprüfen. 

c) Etwaige Beschädigungen oder andere Beeinträchtigungen sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Um mögliche Schäden zu vermeiden, dürfen schadhafte Geräte keinesfalls ohne Absprache mit dem Vermieter benutzt werden.

2. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter ist verpflichtet, das ihm überlassene Zubehör pfleglich zu behandeln und sach- und ordnungsgemäß zu versichern. Die Weitergabe bzw. Gebrauchsüberlassung des Zubehörs an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. 

b) Der Mieter ist allein für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung des Zubehörs und deren Überprüfung verantwortlich. 

c) Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter , einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des überlassenen Zubehörs stehen, sofern und soweit ihn an dem jeweiligen Schaden ein Verschulden trifft.

d) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei Beschädigung, Zerstörung oder Entziehung des Zubehörs, beispielsweise durch Diebstahl, umfassend und unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren. 

e) Die Rückgabe des Zubehörs hat in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu erfolgen. Je nach Zubehör ist dieses gemäß der beigelegten Anleitung zusammengelegt zurückzugeben. Für verschmutztes bzw. nicht ordnungsgemäß zusammengelegtes Zubehör wird eine Gebühr in Höhe von € 50 - € 250  je Zubehörstück in Rechnung gestellt, es sei denn, der Mieter hat die Fehlerhaftigkeit nicht zu vertreten.

Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem der SPS entstandenen Schaden, unter Berücksichtigung der Art des Zubehörs, der Intensität der Verschmutzung sowie der von SPS infolge unzureichender Zusammenlegung durchzuführenden Arbeiten. Dem Mieter bleibt der Nachweis  vorbehalten, dass SPS geringere Schäden entstanden sind. Darüber hinausgehende Ansprüche von SPS bleiben unberührt. Der Mieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Vermieters die Reinigung während der vereinbarten Mietzeit eigenhändig vorzunehmen.

3. Beginn und Ende der Mietzeit

a) Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, welcher als Anlieferungstag beim Mieter vertraglich vereinbart worden ist.

b) Die Mietzeit endet grundsätzlich mit dem Tag der vereinbarten Rückgabe des Zubehörs. 

c) Der Mieter wird das Zubehör an diesem Tag in Abstimmung mit dem Vermieter zur Abholung bereitstellen. Im Falle der vom Mieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe des Zubehörs wird eine Gebühr in Höhe von € 50 pro gemietetem Zubehörstück und Tag in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SPS geringere Schäden entstanden sind. Darüber hinausgehende Ansprüche von SPS bleiben unberührt. 

d) Verspätet sich die Rückgabe um mehr als zehn Tage nach dem Ende der Mietzeit und ist dies vom Mieter zu vertreten, so kann der Vermieter wegen Interessefortfalls auf die Rückgabe verzichten und vom Mieter verlangen, dass dieser den Wiederbeschaffungswert gegen Übereignung des Zubehörs ersetzt, sofern der Vermieter ein Deckungsgeschäft tätigen musste, um die Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber anderen Kunden zu vermeiden. Die maximale Höhe des Wiederbeschaffungswertes beträgt € 5.000,00. Darüber hinausgehende Ansprüche von SPS bleiben unberührt. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

e) Sollten während der Mietzeit Reparaturen am Zubehör erforderlich werden, ist der Vermieter umgehend zu informieren. Die Mietzeit verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Reparatur, ohne dass dem Mieter hierdurch weitere Kosten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der entstandene Schaden in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt und von diesem nicht lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde.

f) Ist dem Mieter die Erfüllung seiner Rückgabepflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich, so hat er nach Wahl des Vermieters unverzüglich gleichwertigen Ersatz zu beschaffen oder den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Für den Zeitraum, in dem das Zubehör nicht einsatzfähig ist, wird eine Gebühr in Höhe von € 50 pro gemietetem Zubehörstück und Tag in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt der Nachweis  vorbehalten, dass SPS geringere Schäden entstanden sind. Darüber hinausgehende Ansprüche von SPS bleiben unberührt. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

4. Anlieferung und Abholung

Anlieferung und Abholung beim Mieter erfolgen nach vorheriger Vereinbarung durch einen vom Vermieter beauftragten Kurier. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind im Preis inbegriffen.

5. Zahlungsbedingungen

a) Die jeweiligen im Angebot genannten Preise verstehen sich netto für die vereinbarte Mietzeit inkl. Anlieferung und Abholung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Der Rechnungsbetrag muss ohne Abzüge zum in der SPS Rechnung genannten Termin auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. 

b) Eine Aufrechnung ist seitens des Mieters nur mit vom Vermieter schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Haftung des Vermieters

a) Ansprüche des Mieters gegen SPS sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen seitens SPS auf

  • der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person,

  • Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder

  • der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“). Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Mieter gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von SPS auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt.

b)  Ansprüche des Mieters, die auf einer von SPS gewährten verschuldensunabhängigen Garantie oder auf einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung von SPS, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, beruhen, bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. 

c) Soweit die Haftung von SPS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für sämtliche Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.

7. Rechtevorbehalt

Sämtliche etwaige Rechte (Urheber-, Marken- und Namensrechte etc.) an den dem Zubehör sowie den zugrundeliegenden Konzepten etc. verbleiben bei  SPS.  SPS gestattet dem Mieter lediglich die Nutzung des Zubehörs im Rahmen des geschlossenen Vertrages.

8. Sonstiges

Der Vermieter behält sich das Recht vor, zur Vermeidung von Gefahren für den Mieter und die Benutzer des Zubehörs nach Rücksprache mit dem Mieter schadhaftes Zubehörkurzfristig zu reparieren bzw. durch anderes Zubehör zu ersetzen. Der Mieter wird dem Vermieter zu diesen Zwecken Zugang zu dem Zubehör gewähren.

9. Schlussbestimmungen

a) Sollte eine Bestimmung des Vertrages von SPS mit dem Mieter bzw. dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich im Vertrag bzw. in diesen AGB noch herausstellen.

b) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auch eine Abbedingungen dieses Schriftformerfordernisses ist formbedürftig. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Elektronische Dokumente ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. Das gleiche gilt für die Textform des § 126b BGB.

c) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

d) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, Landgericht München I.

SPS GmbH & Co. KG, Juni 2019